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Soziotherapie

Die Soziotherapie soll Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung befähigen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen.

Psychosoziale Defizite sollen abgebaut, das Leben in der Gemeinschaft erleichtert, Kontaktfähigkeit und persönliche Initiative der Betroffenen sollen gefördert werden.

Durch Verbesserung von Krankheitswahrnehmung und Krankheitseinsicht können krisenhafte Entwicklungen frühzeitig erkannt und besser aufgefangen werden. Im besten Fall wird eine (erneute) Einweisung in ein Krankenhaus vermieden, oder aber ein stationärer Aufenthalt verkürzt.

Weitere wesentliche Bestandteile der Soziotherapie sind die Kooperation und die Koordination der verschiedenen ambulanten Leistungserbringer sowie der Einbezug des Lebensumfeldes der erkrankten Person, um die gesamte Behandlung möglichst effizient zu gestalten.

Einzeltherapie:

Je nach Art und Struktur der Erkrankung können in der Einzeltherapie folgende Leistungen erbracht werden:

  • Information über die Erkrankung
  • Motivations- bzw. antriebsrelevantes Training
  • Training zur handlungsrelevanten Willensbildung
  • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
  • Hilfe in Krisensituationen
  • Vermittlung in tagesstrukturierende und/oder Rehabilitationsangebote
  • Vermittlung in Ergotherapie/ Psychotherapie
  • Kontakte zu flankierenden Hilfen
  • Freizeitpädagogische Angebote

Eine Therapieeinheit umfasst je nach Bedarf 15 bis 60 Minuten.

Gruppentherapie:

Je nach Art und Struktur der Erkrankung können in der Gruppentherapie folgende Leistungen erbracht werden:

  • Information über die Erkrankung
  • Psychoedukatives Training
  • Kognitives Training
  • Themenzentrierte Gesprächsgruppe
  • Freizeitpädagogische Angebote

Eine Therapieeinheit umfasst i.d.R. 90 Minuten.

Antragsverfahren:

Die Soziotherapeuten*innen arbeiten sehr eng mit den niedergelassenen Fachärzten*ärztinnen für Psychiatrie und Neurologie zusammen. Der*die Facharzt*ärztin verordnet die Soziotherapie. Der*die Soziotherapeut*in entwickelt gemeinsam mit dem*der Klient*in und dem*r Facharzt*ärztin einen Betreuungsplan, der zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Nach Genehmigung durch die Krankenkasse wird die Soziotherapie durchgeführt (maximal können je Krankheitsfall 120 Stunden in drei Jahren in Anspruch genommen werden).